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Inflationstreiber: Negativ-Zinsen statt Weltspartag

27. Januar 2018 By Wolfgang Bräun Dipl.Vw. Kommentar verfassen

Vobas boten einst mehr als Schuld und Zinsen

Volksbanken warben einst mit „Wir bieten mehr als Schuld und Zinsen!“

Schon ein „dicker Hund“, wenn ein Landgericht, wie das in Tübingen, auch noch einer „VOLKS-Bank“ verbieten muss, Negativzinsen von Privatkunden zu verlangen. Noch weitere 17 Institute machen das. Doch Verbraucherschützer sehen im Urteil ein Signal.

Erstmals hat also ein deutsches Gericht den Kunden von Banken und Sparkassen „ belastenden Zinsverlust“ vermeiden helfen: die Kammer verbot der Volksbank Reutlingen, bei bestehenden Konten Negativzinsen zu verlangen, denn solche belastenden „Guthaben-Fress-Zinsen“ waren vertraglich zwischen Bank und Kunde eben nicht vereinbart gewesen.

Da hatte womöglich der Lehrling oder der Hausmeister den „Preisaushang“ als Zinsforderung mehr oder minder auffällig aufgehängt, ähnlich, wie das der Bäcker für einen Teil seines Sortimentes macht, doch das reichte nun mal nicht.

Und weil man als Genossenschafts-Volksbank (!) keine Unterschiede zwischen Bestands- und Neukunden gemacht hatte, sind Strafzinsen bei eben diesem Geld-Institut (früherer Voba-Werbespruch: „Wir bieten mehr als Schuld und Zinsen!“) generell unzulässig (Az.: 4 O 187/17).

Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, indem sie feststellte: „Die Bank kann nicht einseitig mittels des Kleingedruckten aus einer Geldanlage einen kostenpflichtigen Verwahrungsvertrag machen“.

Das Tübinger Urteil, so schätzen hoffen Verbraucherschützer, habe den Charakter eines Signals an alle anderen, auch an jene in Deutschland, die als 17 weitere  Banken und Sparkassen die Negativzinsen von Privatkunden verlangen.

Und so fragt man sich: „Wie blöd und un-ökonomisch wäre das denn, Spar-Einlagen bei der Bank zu halten, um dann ein  Entgelt zu zahlen, weil die Bank drauf aufpasst, statt eine Zinsgutschrift gebucht zu bekommen…?

Mit dem „Negativ-Trick“ haben Banken und Sparkassen auf eine längst zu lange Niedrigzinsphase reagiert.

Wer das Bankgeschäft ein wenig kennt, der weiß, dass Banken auf Guthaben, die sie kurzfristig bei der Europäischen Zentralbank (EZB) halten, Strafzinsen von 0,4 Prozent zahlen müssen.

Damit will die EZB die Banken dazu bringen, mehr günstige Kredite zu vergeben, damit die Konjunktur weiter wachse. Doch eben dies machen manche Institute nicht. Lieber hocken sie aufs Geld, spekulieren auf  baldige Zinserhöhungen, zahlen Strafzinsen an die Zentralbank und geben die Belastung an die Kunden weiter.

Geht dies nun nicht in jedem Fall bei Privatkunden, verlangen mehr als 50 Häuser bundesweit von sog. institutionellen Kunden (anderen Banken, Versicherern, Industriefirmen, Fonds) Negativzinsen auf deren kurzfristige Einlagen, die oft Millionen hoch sind. Mit dabei die Kreissparkasse Köln, die Stadtsparkasse Solingen und die Volksbank Solingen-Remscheid.

Regional verschieden sind dann aber doch auch Strafzinsen für Privatkunden, so sind z.B. Beträge bis 100.000 Euro auf Giro-, Spar- oder Festgeldkonten der zinsfreie Frei-Betrag. Andere verlangen die Strafzinsen erst ab 250.000, 500.000 oder gar einer Million Euro.

Die Klausel im Reutlinger Fall hatte die Volksbank im Sommer 2017 im Preisaushang eingefügt. Daraus wollte sie das Recht ableiten, ab 10.000 Euro Tagesgeld und ab 25.000 Euro Festgeld Negativzinsen von 0,5 Prozent fordern zu können.

Dazu war es zwar in keinem Fall gekommen, weshalb nach dem Urteil die von Verbraucherschützern beanstandete Klausel gestrichen wurde.

Die gleichzeitig geforderte Unterlassungserklärung wurde jedoch verweigert, denn dauerhaft könne man Negativzinsen nicht ausschließen.

Und so erklärte der Vorstand der Genossen: „Für die Zukunft bedeutet dieses Urteil, dass die ab 2017 geschlossenen Einlageverträge der Volksbank Reutlingen grundsätzlich negativ verzinst werden dürfen.“

Kategorie: Geld & Banken, Gesellschaft, Konjunktur, Konsum, Recht & Gesetz, Wirtschaft, Wissen Stichworte: Negativzinsen

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