Sind Sie denn tatsächlich selbständig…?
Einst war es die Ich-AG, von der man glaubte, sie könne eine große Zahl an Arbeitslosen in die vermeintliche Selbständigkeit entlassen. Ein Phänomen, das bis heute eine besondere Rolle spielt, wie dies nach Angaben der Bundesregierung erkennbar wird, wenn die Zollverwaltung bei deren Finanzkontrolle auf Schwarzarbeit prüft und ermittelt.
Auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen macht die Regierung mit 17/8444 deutlich, dass Scheinselbständigkeit dann gegeben ist, wenn „die Tätigkeit einer Person, die zwar formal selbständig ist, tatsächlich aber vom vermeintlichen Auftraggeber wie ein Arbeitnehmer beschäftigt wird“. Dies nun gilt Delikt nach § 266a des Strafgesetzbuches (Arbeitsentgelt wird vorenthalten und/oder veruntreut).
Auf den Dienststellen der Finanzkontrolle ‚Schwarzarbeit‘ ist man sich indessen klar darüber, dass Scheinselbständigkeit vornehmlich in den Branchen Baugewerbe mit Baunebengewerbe, Spedition, Transport und Logistik sowie im Garten- und Landschaftsbau oft gegeben ist.
Sofern bei den Beteiligten Zweifel bestehen, ob sie nun selbständig oder doch abhängig beschäftigt sind, kann sowohl der Auftraggeber wie auch der Auftragnehmer beantragen, dass der sozialversicherungsrechtliche Status geklärt wird.
Eine Clearing-Stelle der ‚Deutsche Rentenversicherung Bund‘ kann den Status des Erwerbstätigen bestimmen, wenn dort alle Umstände des Einzelfalles g-checkt werden.
Längst ist (seit 2005) obligat, dass der Status in der Praxis bei ‚prekären Sachverhalte‘ geprüft wird. Dabei haben die Krankenkassen zwingend den Status festzustellen, wenn ein Beschäftigter angemeldet wird, der als Angehöriger des Arbeitgebers gilt oder gar zum geschäftsführenden Gesellschafter einer GmbH wurde.
Neuer Regelungen oder schärferer Kontrollen, um Scheinselbständigkeit zu bekämpfen, bedarf es also laut Bundesregierung gegenwärtig nicht , „da sich das Statusfeststellungsverfahren in der Praxis bewährt hat und von den Beteiligten akzeptiert wird“. Finden doch durch die Finanzkontrolle ‚Schwarzarbeit‘ sowie durch Betriebsprüfungen hinreichende Kontrollen statt.
Fazit: Eigentlich bräuchte niemand mehr mit prekärer Arbeit in die Bredouille einer Scheinselbständigkeit kommen, wo doch nicht erst seit 2011/2012 über Fachkräftemangel geklagt wird. Drum Augen auf bei der Berufswahl.
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