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foodwatch fordert:15-Punkte-Plan gegen legale Verbrauchertäuschung!

7. Oktober 2012 By Wolfgang Bräun Dipl.Vw. 1 Kommentar

Entweder steckt nicht drin, was drauf steht – oder es steht nicht drauf, was drin ist. Etikettenschwindel und irreführende Werbeaussagen sind für Verbraucher ein Ärgernis. Damit sich das ändert, müssen nicht noch mehr Siegel her, sondern bessere Gesetze. Die verbieten, was heute noch erlaubt ist: ganz legale Verbrauchertäuschung.

Deshalb unterzeichne man die E-Mail-Aktion an Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner (CSU) und fordere sie auf, endlich zu handeln und den foodwatch 5-Punkte-Plan für ehrlichere Etiketten durchzusetzen.

Sehr geehrte Frau Ministerin Aigner,

seit Juli 2011 werden auf der von Ihnen initiierten Internetseite „lebensmittelklarheit.de“ Fälle von Verbrauchertäuschung behandelt. Die Erfahrungen zeigen, dass die Verbraucher auf vielfältige Weise durch Angaben auf Verpackungen und in der Werbung getäuscht werden.
In der Begleitforschung zu dem Internetportal heißt es unmissverständlich, dass „aus verbraucher- wie aus wettbewerbspolitischer Perspektive Handlungsbedarf“ besteht und andere „Rahmenbedingungen auf dem Lebensmittelmarkt zu schaffen“ sind, um Verbraucher besser zu schützen.

Sehr geehrte Frau Ministerin, ich verstehe es als Ihre Aufgabe,
diese Rahmenbedingungen auf nationaler wie auf europäischer Ebene zu schaffen.
Bessere Gesetze müssen sicherstellen, dass die heute legalen Fälle offensichtlicher Verbrauchertäuschung morgen illegal sind.
Ich fordere Sie daher auf, den folgenden 15-Punkte-Plan durchzusetzen:

1. Vorrang von Information vor Werbung
Die wichtigsten Informationen über ein Lebensmittel müssen groß, verständlich und für alle Hersteller einheitlich auf der Schauseite der Verpackung stehen. Sie dürfen nicht durch werbliche Verpackungsgestaltung in den Hintergrund gedrängt werden. Werbung darf den Produkteigenschaften nicht widersprechen.

2. Lesbare Mindestschriftgröße
Alle Produktinformationen müssen deutlich sichtbar und auch für ältere Menschen gut lesbar sein. Anstelle der EU-weit festgelegten von 0,9 bzw. 1,2 Millimeter müssen – wie bei Büchern oder Zeitschriften üblich – wenigstens 2 Millimeter als Mindestschriftgröße vorgegeben werden.

3. Realistische Produkt-Abbildungen
Die Abbildung eines Lebensmittels auf der Verpackung muss dem tatsächlichen Produkt entsprechen. Geschönte Abbildungen müssen untersagt werden.

[…] 4 bis 14

15. Klage- und Informationsrechte für Verbraucherverbände ausweiten
Nicht alle irreführenden Etikettierungen und Werbepraktiken lassen sich über Kennzeichnungsregeln verhindern. Legale Verbrauchertäuschung wird erleichtert durch die ungenügenden Möglichkeiten, gerichtlich gegen Gesetze vorzugehen. Verbraucherverbände müssen daher das Recht erhalten, durch ein nationales und europäisches Verbandsklagerecht gegen lebensmittelrechtliche Bestimmungen zu klagen. Die Verbraucherinformationsrechte dürfen sich nicht länger auf Behörden beschränken: Auch Unternehmen müssen zur Information über Produkte verpflichtet werden.

Mit freundlichen Grüßen,

N.N.

Mehr dazu

https://www.foodwatch.de/e10/e31109/e52619/#2

Kategorie: Bildung, Gesundheit, Internet, Politiker, Recht & Gesetz, Soziologie, Wirtschaft, Wissenschaft & Lehre

Kommentare

  1. offshore corporation meint

    8. Oktober 2012 um 02:25

    Entweder steckt nicht drin, was drauf steht –
    oder es steht nicht drauf, was drin ist.
    Etikettenschwindel und irreführende Werbeaussagen
    sind für Verbraucher ein Ärgernis. Damit sich
    das ändert, müssen nicht noch mehr Siegel her,
    sondern bessere Gesetze. Die verbieten,
    was heute noch erlaubt ist: Ganz legale
    Verbrauchertäuschung. Unterzeichnen Sie jetzt
    unsere E-Mail-Aktion an Bundesverbraucherministerin
    Ilse Aigner (CSU) und fordern Sie sie auf,
    endlich zu handeln – und unseren 15-Punkte-Plan
    für ehrlichere Etiketten durchzusetzen!

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