Die Landräte in Südbaden zwischen Friedrichshafen, Waldshut und Lörrach sind längst sauer! Das „bilaterale Flugverkehr-Abkommen“ der Bundesregierung mit Herrn Ramsauer an der Spitze und den schweizerischen Eidgenossen, bei dem es um die Lärm-Belastungen von An- und Abflug von Zürich geht, gilt als „voll daneben ist auch vorbei!“. Blockiert werden soll es vom Bundesrat.
Und dabei hält die Bundesregierung es für „wissenschaftlich belegt“, dass insbesondere nächtliche Belastungen durch Fluglärm die Gesundheit beeinträchtigen können. Geht es doch nicht um die Frage, ob Lärm krank macht, sondern in welchem Ausmaß und ab welchen Schallpegeln.
So jedenfalls lautet die Antwort der Bundesregierung (17/11081) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/10918). Darin heißt es auch, dass definitiv der Zusammenhang zwischen Bluthochdruck und nächtlicher Fluglärmlärmbelastung nachgewiesen sei.
Wegen der Zunahme des Luftverkehrs und des damit verbundenen Lärmzuwachses weist die Bundesregierung darauf hin, dass bereits im Jahr 2007 das Fluglärmgesetz novelliert wurde.
Darin sind insbesondere die Lärmwerte für die Einrichtung von Lärmschutzbereichen an Flughäfen und Flugplätzen verschärft worden.
Die Bundesregierung betrachtet auch die Ziele in dem vom Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung vorgelegten Nationalen Verkehrslärmschutzpaket II von 2009 als geeignete Grundlage, sich gegen Belästigungen durch Fluglärm zu stellen.
Und weil bis zum Jahr 2020 die Belästigung durch Fluglärm um 20 Prozent vermindert werden soll unterstütze die Bundesregierung, dass Flugrouten optimiert und lärmmindernde Betriebsverfahren eingeführt werden.
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