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Was weiß die Ministerin? – Wie viel Zuzahlung im Altenheim??

15. Februar 2013 By Wolfgang Bräun Dipl.Vw. 2 Kommentare

Bescheidene Antworten zwischen Landratsamt und Ministerium

Pflege ist teuer! Pflegepersonal wird knapp! Die Personalschlüssel im Alten- und Pflegeheimen gehorchen seltsamen Gewichtungen. Der Pflegenotstand ist weiter akut! Was aber ist zu tun, auch als Angehöriger, sofern die Sinne noch beieinander sind? Am besten an die richtigen Stellen schreiben. Doch wo sind diese und wie sind sie besetzt?

Ans Landratsamt

Guten Tag, zum Jahreswechsel 12/13 erlaube ich mir als Angehöriger einer Bewohnerin im HGS
folgende Frage, die eben auch meine Mutter seit längerer Zeit beschäftigt.
Wie muss man sich erklären, dass eine Selbstzahlerin ohne (!!) Pflegestufe dann bis zu 250 oder gar 300.- Euro eigener Geld-Mittel „monatlich sparen könnte“, bzw. nicht zuzahlen müsste, wenn diese Person (mit inzwischen 96 Jahren) durch den MDK in Pflegstufe I würde einordnen lassen….
Sicher haben Sie als Expertin hierauf eine Antwort, der ich gerne auf diesem Wege entgegen sehe.

Freundlichen Gruß

Antwort I

Sehr geehrter…. bezüglich Ihrer Anfrage muss ich Sie an die politischen VertreterInnen aus diesem Bereich verweisen. Die baden-württembergische Sozialministerin Frau Katrin Altpeter (buergerbuero@katrin-altpeter.de) oder der Bundesminister für Gesundheit Herr Daniel Bahr (daniel.bahr@bundestag.de) wären hierfür die richtigen Ansprechpartner für Sie.

I. G. von der Fallsteuerung in der Hilfe zur Pflege
Sozialamt beim Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis

An das Ministrium

Guten Tag, Frau Ministerin Altpeter, hiermit richte ich meine Anfrage an das LRA Villingen nun auch an Sie und erwarte – dem Hinweis von dort dementsprechend – eine klärende Stellungnahme.

Zum Jahreswechsel 12/13 erlaube ich mir als Angehöriger einer Bewohnerin im HGS Villingen
folgende Frage, die eben auch meine Mutter seit längerer Zeit beschäftigt:
wie muss man sich erklären, […siehe oben….]
Sicher haben Sie als Expertin hierauf eine Antwort, der ich gerne auf diesem Wege entgegen sehe.

Vom Bürgerbüro

Sehr geehrter Herr … im Auftrag von Frau Ministerin Katrin Altpeter MdL danken wir Ihnen für Ihre E-Mail an das Bürgerbüro von Frau Ministerin vom 7. Januar 2013 herzlich, in der Sie als Angehöriger einer Bewohnerin eines Pflegeheimes Ihr Unverständnis zur unterschiedlichen Höhe der Zahlungen als Selbstzahler und als Leistungsempfänger der gesetzlichen Pflegeversicherung äußern.
Frau Ministerin Katrin Altpeter MdL hat die Fachabteilung des Ministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Baden-Württemberg gebeten, Ihre E-Mail zu beantworten.
Zunächst möchten wir Ihnen mitteilen, dass wir einerseits auf den ersten Blick Ihr Unverständnis zur unterschiedlichen Höhe der Zahlungen als Selbstzahler und als Leistungsempfänger der gesetzlichen Pflegeversicherung aus der Perspektive eines nahen Angehörigen nachvollziehen können.
Andererseits ist gerade seit der im Jahre 1995 eingeführten Pflegeversicherung nach dem Elften Sozialgesetzbuch (SGB XI) in Deutschland besonders das Risiko der Pflegebedürftigkeit als sozialversicherungsrechtliche Leistung abgesichert.

In diesem solidarischen Prinzip der Pflegeversicherung als ein Zweig der Sozialversicherung ist der überwiegende Teil der Bevölkerung versicherungspflichtig. Sofern Versicherungspflicht besteht und die gesetzlichen Voraussetzungen für die Gewährung von Leistungen der Pflegeversicherung erfüllt sind, ist es möglich, je nach Art und der Umfang der Schwere der Pflegebedürftigkeit Leistungen aus diesem Sozialversicherungssystem zu erhalten.

Nachdem jedoch die gesetzlich ausgestaltete Pflegeversicherung eine Teilkaskoversicherung darstellt, kann es im Einzelfall dazu kommen, dass die Kosten für Pflege eines Pflegebedürftigen durch die Zahlungen der Pflegeversicherung nicht ausreichen.
Reichen die Kosten der Betreuung eines Pflegebedürftigen durch die Zahlungen der Pflegeversicherung nicht aus, so gilt, dass der nicht versicherte Rest die Pflegebedürftigen beziehungsweise ihre Angehörigen soweit zumutbar aus eigenem Einkommen oder Vermögen bestreiten.
Wenn das eigene Einkommen nicht ausreicht und auch das eigene Vermögen (abgesehen von einem schutzwürdigen Teil) aufgebraucht ist, können die zusätzlichen Kosten durch die Sozialhilfe übernommen werden. Angehörige in direkter Linie werden dann in begrenztem Umfang herangezogen.

Mit Bluff in die Pflegestufe?

Sofern Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen zum versicherungsberechtigten Personenkreis der Pflegeversicherung zählen und noch keine Leistungen der Pflegeversicherung erhalten, empfehlen wir Ihnen, dass Bewohner einen Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung stellen.
Ob dann die Voraussetzungen für die Pflegebedürftigkeit bzw. Pflegestufen (§§ 14 ff. SGB XI) vorliegen, entscheiden bei gesetzlich Pflegeversicherten die Pflegekasse und der Medizinische Dienst der Krankenversicherungen.
Sollten Sie noch weitere Fragen haben, so können Sie sich jederzeit als Angehöriger von Pflegeheimbewohnern an die Pflegekassen oder an den Pflegestützpunkt Ihres Landkreises wenden.

Mit freundlichen Grüßen
Peter Schmeiduch – Referat 33 –
Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Baden-Württemberg

Zweifelsfreie Antwort?!

Guten Tag, Herr Schmeiduch,
Ihre Mail hat mich erreicht, und ich stelle fest, dass Sie mich nicht verstanden haben oder Sie – politisch betrachtet – dies gar nicht wollten….

Es geht nicht darum, in eine Pflegestufe ggf. „durch zweifelhaften Antrag rein zu rutschen“,
in dem man den MDK sogar „blufft“, was Sie wie nebenbei dann ja doch andeuten, sondern um das Faktum, dass Selbstzahler ohne Pflegestufe, ich halte an diesem Begriff fest, ca. zweihundert Euro mehr aus eigenen Geldvermögen (oder dem der Angehörigen) zahlen müssen,
als eine Person, die mit vergleichbarem Status an Rente und Geldvermögen ausgestattet war, als sie ins APH kam, später aber durch Antrag auf z.B. PflSt I versorgt wird und dadurch als Bezieher von Pflegegeld monatliche „Zuzahlung spart“. Was dann auf die Dauer eines Jahres z.B. bereits 2.400 Euro bedeuten kann…
Wieso also tragen Selbstzahler einen höheren Beitrag zusätzlich zum vollen „Verbrauch“ ihrer Rente als APH-Bewohner, die von der PfVers in verschiedenen Zahlungs-Stufen mitgetragen werden, aber aus eigenem Geldvermögen weniger als zuvor beisteuern müssen? Was schließlich auch für die Angehörigen gilt, deren evtl. Erbe dadurch noch geschützt wird.

Bitte antworten Sie doch künftig auf klare Fragestellungen nicht erklärungsfrei ausweichend und auch so, wie es akademisch erwartet werden darf.

Freundlichen Gruß

Name der Redaktion bekannt

Kategorie: Helfen, Pflege im Alter, Recht & Gesetz, Soziologie

Kommentare

  1. Werner meint

    15. Februar 2013 um 15:48

    Lieber author,

    im Jahr 2012 habe ich für die Heimkosten
    12 x 725 = 8.700 Euro aus den Rücklagen meiner Frau zuschießen müssen,
    um die Lücke zu schließen, die aus ihrer Rente (ca. 1.200,-) und der
    Pflegezahlung-Stufe III (ca.1.500,-) bliebe.

    Seit Jahren bedarf es dieser (steigenden) Zuschüsse unsererseits.
    Von diesem Geld kaufen andere Rentner ein Wohnmobil und machen
    viel Urlaub.

    Mal schauen, ob Ihre Anfrage bis zu Ministerin Altpeter
    (gelernte Altenpflegerin) vordringt.

  2. Inge meint

    31. Mai 2013 um 10:58

    Hallo, Werner,

    das ist ja unerhört!
    Die Behörden versuchen immer,
    zuerst die Verwandten zur Kassen zu bitten,
    bevor es überhaupt irgendwelche finanzielle
    Unterstützung des Staates gibt.
    Ich habe mich jedoch unter

    http://www.awo-rheinland.de/senioren/ratgeber-pflege/pflegeheimkosten

    schlau gemacht und habe die Möglichkeit entdeckt,
    sehr wohl von der Krankenkasse unterstützt zu werden.
    Ich hoffe, das hilft dir weiter und du musst in Zukunft
    nicht so viel Geld dazu steuern!

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