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Nils Schmid, die Erbschaftssteuer und die privilegierte Behandlung

5. April 2015 By Wolfgang Bräun Dipl.Vw. 1 Kommentar

Baden-WurttembergVerschonungsmöglichkeit – Zahllast „Erbschaftssteuer“ – Erben verlieren Lebensgrundlage….

Die Anfrage aus der Provinz

Hallo, Büro-Team Nils Schmid,
wie soll man als mehrfacher SPD-Wähler Verständnis dafür aufbringen, dass Finanzminister Nils Schmid sich mit Blick aus dem Musterländle dafür einsetzt, einen Freibetrag von 100 Mio Euro für die Erbschaftssteuer zu propagieren? Die Lobby und die Unternehmer-Enkel „lachen sich ins Fäustchen“.
Beweist er damit einmal mehr, dass Juristen doch zu wenig Ahnung von Vermögen, von Eigen- und Fremdkapital, von kalkulatorischen Zinsen, Abschreibung, Rücklagen, Unternehmerlohn, cash flow und Rückstellungen haben?

GuV RgDa ist bei manchem Schwaben oderAlemannen dessen Wahlentscheidung für die BaWü-Landtagswahl 2016 eventuell schon gefallen. Das war’s dann wohl mit den Sozis…!!?? Und keiner wundere sich über die AfD….

Die Antwort aus Stuttgart

Sehr geehrter Herr …….. ,
vielen Dank für Ihre kritischen Anmerkungen zum Thema Erbschaftssteuerreform. Gerne beantworte ich Ihre E-Mail an Herrn Schmid.
Die SPD Baden-Württemberg versteht sich als Partei der sozialen Gerechtigkeit. Deshalb kommt einer gerechten und sozialen Steuerpolitik eine hohe Bedeutung in unserer politischen Arbeit zu.
Dabei ist für Sozialdemokraten klar, dass insbesondere finanziell besser Gestellte eine besondere Verantwortung tragen. Auch deshalb gibt es aktuell in der SPD-Bundestagsfraktion Überlegungen, die Besteuerung von Erbschaften aus Privatvermögen zu erhöhen, die Finanz- und Wirtschaftsminister Nils Schmid prinzipiell begrüßt.
Der SPD Baden-Württemberg liegt jedoch nicht nur soziale Gerechtigkeit, sondern auch das Thema „gute Arbeit“ ganz besonders am Herzen. Deshalb kämpft Finanz- und Wirtschafts-Minister Nils Schmid dafür, dass möglichst viele Arbeitsplätze im Land erhalten bleiben bzw. neu entstehen können.

Steuern-A-Bis-Z_nur-Bild
Denn für die SPD ist nicht nur die Schaffung einer möglichst gerechten Gesellschaft zentrale Aufgabe von Politik, sondern auch, dass möglichst viele Menschen von ihrem eigenen Lohn ein gutes Leben führen können und nicht auf staatliche Transferleistungen angewiesen sind.
Eine ganz zentrale Rolle kommt dabei den mittelständischen und familiengeführten Unternehmen in Baden-Württemberg zu. Diese bilden das Rückgrat unserer Wirtschaft und die Basis unseres Wohlstands. 99,4 % aller Betriebe in Baden-Württemberg haben weniger als 250 Mitarbeiter. Sie tragen grundlegend dazu bei, dass Millionen Bürgerinnen und Bürger eine gute Arbeit haben.
Herr Schmid möchte, dass auch in Zukunft die Menschen in Baden-Württemberg auf einen starken Mittelstand setzen können. Deshalb setzt er sich für eine privilegierte Behandlung von betrieblichen Vermögen bei Erbschaften ein.
Ziel ist dabei nicht den Privatbesitz der Erben zu schonen. Denn betriebliches Vermögen schafft, im Gegensatz zu privatem Vermögen, Arbeitsplätze und Wohlstand in Baden-Württemberg und dient somit dem Allgemeinwohl.
Gäbe es eine solche Verschonungsmöglichkeit nicht, könnte das in vielen Fällen dazu führen, dass ein Erbe den geerbten Familienbetrieb – etwa an anonyme Investoren – veräußern oder gar liquidieren muss, um mit dem Erlös die Erbschaftsteuer bezahlen zu können.
Damit würde nicht nur der Erbe die Lebensgrundlage seiner Familie verlieren, sondern damit einher geht insbesondere auch die Gefährdung einer Vielzahl von Arbeitsplätzen im Land.

Das BVerfG hat die Arbeitsplatzsicherung übrigens ausdrücklich als Rechtfertigungsgrund für eine erbschaftssteuerliche Sonderregelung anerkannt. Es darf nur – jedenfalls für größere Unternehmen – keinen Automatismus der Befreiung mehr geben, was auch völlig in Ordnung ist.

Als Abgrenzung von „großen“ Unternehmen hat das BVerfG auf die Definition der EU für Kleinere und Mittlere Unternehmen (KMU) bzw. auf eine Grenze von 100 Mio. Euro Betriebsvermögen verwiesen. Die Zahl 100 Mio. Euro ist daher nicht aus der Luft gegriffen.
Ein ermitteltes Betriebsvermögen von 20 Mio. Euro wäre hingegen bereits bei einem durchschnittlichen Ertrag von etwas mehr als 1 Mio. Euro pro Jahr erreicht – damit wären dann wirklich unzählige kleine Handwerker und Dienstleister mit betroffen.

Auf ihrem Landesparteitag am 14. März hat die SPD Baden-Württemberg beschlossen, ihre Position zur Erbschaftssteuer als SPD im Hinblick auf künftige Wahlprogramme tiefergehend zu diskutieren. Zu diesem Zweck soll u.a. ein Fachkongress durchgeführt werden, um unsere Vorschläge weiter zu präzisieren.
Außerdem planen wir angesichts der anstehenden Landtagswahlen im März 2016 einen „Bürgerdialog“, um gemeinsam das Wahlprogramm zu entwickeln. Schon jetzt freuen wir uns, mit möglichst vielen Bürgerinnen und Bürger über ihre Vorschläge und Anregungen zu diskutieren.

Mit freundlichen Grüßen
Tina Werner

tina.werner@spd.de

Kategorie: Lobbyismus, Politiker, Recht & Gesetz, Wirtschaft, Wissen Stichworte: Erbschaftssteuer, Nils Schmid, Schmid Nils

Kommentare

  1. Oberlehrer 1968 meint

    5. April 2015 um 11:12

    Leider gaukelt Frau Werner in Ihrem Schreiben – wohl unter dem Einfluss der Lobby – vor, dass die Zahlung der Erbschaftssteuer, die man in deren Fälligkeit durchaus auf drei Jahre staffeln kann, die Existenz eines Unternehmens gefährde…
    Dann muss man halt das Häuschen in der Toscana, im Tessin oder in den Tiroler Bergen
    veräußern…das gehört nämlich dann auch zum ererbten Privatvermögen…

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