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Wenn in der Südstadt nach Jahrzehnten noch der Gehwegbelag fehlt…

28. Juli 2015 By Wolfgang Bräun Dipl.Vw. Kommentar verfassen

Herdstraße 01…und die Bürger sich gegen Straßen-Ausbau-Beiträge wehren

Der Begriff „Straßenausbaubeitragssatzung“ ist ein Ungeheuer – im wahrsten Sine des Wortes, und so wehren sich immer mehr Bürger in Niedersachsen, für den Ausbau von Straßen zur Kasse gebeten zu werden. Mehr als 50 Bürgerinitiativen haben sich formiert, die sich gegen eben diese „Straßenausbaubeitragssatzungen“ stemmen, da sie von ihnen als „Abzocke“ empfunden wird.

Erlässt eine Gemeinde eine solche Satzung, können sich die Kommunen bis zu 75 % der Straßenausbaukosten von den Anwohnern zurückholen.
Doch hat eine Umfrage in allen Gemeinden des LAndes Niedersachsen ergeben, dass jede dritte Kommune den Straßenausbau auf andere Weise finanziert, z. B. über die Grundsteuer.
Damit werden die Kosten auf alle Immobilien-Eigentümer einer Gemeinde verteilt, anstatt auf nur einige in der jeweils betroffenen Straße.

Noch hängt es allerdings vom Zufall des Wohnorts ab, wie man als Bürger für die Erneuerung maroder Straßen zahlen muss oder nicht. Vor allem in ländlichen Gegenden treten Härtefälle auf, wenn in der Gemeinde Zetel eine 87-jährige Witwe geschätzte 11.000 Euro aufbringen soll…

Solche Satzungen seien „modernes Raubrittertum“, meint man beim Verein für gerechte Kommunalabgaben, wenn man einzelnen Anliegern Kosten für Straßen aufgedrückt, die viele nutzen.
Zum anderen seien viele Straßen vorher nicht angemessen unterhalten worden. Doch Bürgermeister weisen diesen Vorwurf zurück. Viele dieser „ersten Bürger“ halten die Straßenausbaubeitragssatzung für gerecht, da die Anlieger einen Vorteil durch die erneuerten Straßen hätten.

Das Niedersächsische Kommunal-Abgaben-Gesetz gibt Gemeinden die Möglichkeit, Straßenausbaubeiträge zu erheben. Die Höhe der Beiträge richtet sich nach dem Verkehrsaufkommen in der Straße. Handelt es sich um eine reine Anliegerstraße, werden die Hauseigentümer mit bis zu 75 % beteiligt.
Handelt es sich um eine Durchgangsstraße mit starkem innerörtlichem Verkehr, müssen die Anlieger bis zu 40 % der Kosten übernehmen.

Die Straßenausbaubeitragssatzung greift nur bei der Grunderneuerung von Straßen, nicht jedoch bei einem bloßen Austausch der Fahrbahndecke. Solche Instandhaltungskosten muss die Gemeinde tragen.
Kritiker der Satzung vermuten daher, dass manche Gemeinden lieber erneuern als instandhalten, weil sie die Kosten dann zu einem Großteil auf die Anlieger umlegen können.

Bürgermeister bestreiten das und betonen, dass Straßen regelmäßig ausgebessert würden.

Na dann…spar mer doch mal für die Satzung am eigenen Heimatort…oder..?

Kategorie: Politik, Recht & Gesetz, Wissen Stichworte: Niedersachsen, Satzung, Straßenbeitrag

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