„Wer weiß denn sowas…“lautet der Titel eines neuen TV-Formats, und man könnte gleich danach fragen: Wissen Sie, wieviel Kilogramm Bananen man essen müsste, um die gleiche Menge Cholesterin senkender Inhaltsstoffe zu sich zu nehmen, wie sie in einer Tagesration der Margarine „Becel pro.activ“ enthalten ist? Es sind 16 Kilogramm!
Wann aber gelangt Becel in den Einkaufswagen, wenn es grad mal so neben den anderen Margarine-Sorten im Kühlregal liegt? Wohl am ehesetn dann, wenn man weiß, dass Becel pro.activ gar keine „normale“ Margarine ist, denn es ist eher ein Cholesterin-Medikament als „Lebensmittel“. Mit einem hochkonzentriert zugesetzten Wirkstoff, sogenannten Pflanzensterinen, und möglichen Nebenwirkungen.
Doch die Becel-Firmen-Mutter Unilever hat 2011 lässt und ließ einen Wissenschaftlers behaupten, dass es bei Becel pro.activ „aus wissenschaftlicher Sicht keinen Hinweis“ auf Nebenwirkungen gibt. Das sei – so foodwatch – schlicht falsch!
Denn eine ganze Reihe von Studien lege nahe, dass die zugesetzten Pflanzensterine das verursachen könnten, was sie eigentlich verhindern sollen: Ablagerungen in den Gefäßen und damit ein erhöhtes Risiko auf Herzkrankheiten.
Deshalb warnt wohl auch das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR): Menschen ohne Cholesterin-Problem sollen die Produkte „ausdrücklich meiden“.
Aus diesem Grund hat foodwatch Unilever 2012 verklagt und will damit verhindern, dass der Margarine-Multi gesundheitliche Risiken für sein Quasi-Medikament einfach so leugnet.
Weil in der ersten Instanz die Klage vom Landgericht Hamburg abgewiesen wurde – Begründung: Unilever habe lediglich eine „Meinung“ vertreten – geht die Verhandlung vor dem Oberlandesgericht in Hamburg in die nächste Runde.
Damit steht weiterhin die Forderung: Becel pro.activ gehört nicht in den Supermarkt! Wer seinen Cholesterinspiegel im Blick haben muss, sollte zum Arzt gehen und nicht mit Quasi-Medikamenten aus dem Supermarkt an seinen Blutwerten herumdoktern.
Das Gericht will urteilen, ob es sich bei der Behauptung von Unilever, bei Becel pro.activ gebe es „aus wissenschaftlicher Sicht keinen Hinweis“ auf Nebenwirkungen, um eine bloße Meinungsäußerung handelt oder um eine Tatsachenbehauptung.
Dies ist keineswegs eine bloße juristische Spitzfindigkeit: Während eine Tatsachenbehauptung nur dann zulässig ist, wenn sie wahr ist, darf eine Meinung auch unabhängig von ihrem Wahrheitsgehalt verbreitet werden.
Das Gericht in Hamburg tendiere jedoch dazu, eher von einer bloßen Meinungsäußerung auszugehen. Dann dürfte Unilever auch weiterhin falsche Aussagen über Becel pro.activ verbreiten, weil diese als „Meinungsäußerung“ nicht belegt werden müssen. Das Urteil wurde für September angekündigt.
Foodwatch ist überzeugt: Verbraucherinnen und Verbraucher müssen sich darauf verlassen können, dass ein Wissenschaftler im Dienste eines Konzerns über belastende oder gültige Fakten die Wahrheit sagen muss! Unilever dürfe nicht einfach nur der „Meinung“ sein.
Doch solange diese Margarine neben Rama und Lätta im Kühlregal liegt, landet sie auf dem Frühstückstisch, als wäre sie ein ganz normaler Brotaufstrich.
Mit jedem Margarine-Brot geschieht folglich, dass bereits bei Kinder deren Blutwerte verändert werden könnten…
Schreibe einen Kommentar