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Löst eine Bodensteuer die Grundsteuer ab…?

20. Oktober 2015 By Wolfgang Bräun Dipl.Vw. Kommentar verfassen

Rosengasse VillingenDrei Experten- vier Meinungen. Mit dabei auch das Institut der deutschen Wirtschaft Köln (IW) mit dessen Analyse „Mehr Boden für die Grundsteuer – Eine Simulationsanalyse verschiedener Grundsteuermodelle“.

Darin wird eine Reform der Grundsteuer, wie sie von den Finanzministern längst angedacht ist, in Frage gestellt. Doch die Finanzpolitiker von Bund und Ländern verwarfen ein um das andere Modell, auch wenn der Finanzministerkonferenz einzelner Befürworter aus den eigenen Reihen entgegenstehen.

Die Grundsteuer ist eine Steuer auf das Eigentum an bebauten und unbebauten Grundstücken als sog. Substanzsteuer und eine der ältesten Steuerarten. Das einheitliche Grundsteuerrecht gilt bereits seit dem 1. April 1938, wobei auf den von der Finanzbehörde festgestellten Einheitswert nach Feststellung des Grundsteuer-Messbetrags ein individueller Hebesatz angewandt wird, er von den Gemeinden abhängig ist.

Wegen ihrer Einfachheit und einleuchtenden Klarheit könnte eine als Bodensteuer ausgestaltete Grundsteuer sogar den allseits erhofften Konsens zwischen allen 16 Bundesländern und dem Bund bringen, so NABU-Präsident Olaf Tschimpke und Jürgen Lübbers, Bürgermeister des Gemeindeverbands Barnstorf im Landkreis Diepholz, die als Erstunterzeichner und Unterstützer des Aufrufs „Grundsteuer: Zeitgemäß! gelten.

Beide vertreten die Ansicht, dass die Pläne der Finanzminister schädlich seien, sowohl für die gemeindliche Entwicklung als auch für Natur und Umwelt. Investitionen in Baugrundstücke und Gebäude würden künftig noch mehr als bisher steuerlich bestraft. Die Zersiedelung würde fortgesetzt, wenn nicht gar angeheizt.
Es könne nicht sein, dass die neue Grundsteuer denjenigen schlechter stellt, der so baut, wie es das Baurecht vorgibt bzw. erlaubt, oder beispielsweise die KfW-Förderung zur energetischen Modernisierung quasi durch die Hintertür neutralisiert.

Begründung: wer ein leer stehendes Gebäude saniere, wer sein Haus modernisiere, den Dachstock ausbaue oder einen Anbau realisiere, sollte dafür nicht mit einer höheren Grundsteuer bestraft werden so NABU-Präsident Tschimpke.

Die Bürger können wohl selbst erkennen, wie in ihren Städten selbst in besten Lagen zahlreiche Baulücken, Gewerbebrachen oder leere Gebäude über Jahrzehnte ungenutzt blieben…

Die Grundsteuer auf solche Grundstücke gilt als vergleichsweise niedrig oder wird Eigentümern sogar ganz erlassen. Der Anreiz für deren Nutzung oder Vermarktung bleibt aus, was zu spekulativen Gewinnen und überhöhte Mieten im Grundstücks- und Wohnungsmarkt führt.

Weil jedoch Städte und Gemeinden nach sofort verfügbaren Gebäuden und unmittelbar zum Verkauf stehenden, innerörtlichen Bauflächen gieren, führen private Eigentümer Geschichten einer fernen Zukunft ins Feld: solche vom geschäftlichen Durchbruch oder von Enkeln, die bald bauen würden.
Eine Grundsteuer nur auf den Boden würde das spekulative Zurückhalten von Immobilien teurer machen und würde den Grundstücksmarkt bewegen und Flächen und Gebäude einer Nutzung zuführen.
Der benannte Aufruf appelliert an die Finanzminister des Bundes und der Länder, bei ihren Überlegungen zur Reform der Grundsteuer eine unverbundene, ausschließlich an Grund und Boden anknüpfende Bemessungsgrundlage vertieft zu untersuchen.

Kategorie: Neu

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