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Asylbewerber: Abgelehnt, geduldet und bleiben dürfen…!?

24. Mai 2016 By Wolfgang Bräun Dipl.Vw. Kommentar verfassen

Kann ein Stichtag regeln, wer lange da ist, soll bleiben dürfen…?

„Da simmer dabei…“, doch ob das prima ist, kann nur die nahe Zukunft zeigen. Immer mehr ausreisepflichtige, geduldete Ausländer, die nur einen eingeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt und zum Bildungssystem haben, leben zwischen Flensburg und Bodensee.

Und die Zahlen sprechen für alles mögliche, nur nicht für eine Lösung: seit Mitte 2013 sind es bis Mitte 2016 mit 160.000 inzwischen doppelt soviele Geduldete. Und was benennt das „Recht“??? – Abgelehnte Asylbewerber erhalten den Duldungsstatus, weil sie aus rechtlichen Gründen nicht in ihr Heimatland zurückkehren können.

Und genau dies birgt sozialen Sprengstoff, denn diese Gruppe gilt gegenüber anderen Ausländergruppen als „stark benachteiligt“, denn Bildungsangebote sind oft verwehrt und die Chance auf einen Job zu gering. Deshalb sind Geduldete auf Asylbewerber-Leistungen angewiesen, ohne sich wie auch immer einbringen zu können.
Und so ist weitere Integration zum einen politisch nicht gewollt, doch Länder und Kommunen können Rückführung auch nicht durchzusetzen. Zu oft fehlen den Asylbewerber ihre Pässe, doch ihre Heimatländer weigern sich, ihnen neue auszustellen. Auch Krankheit verhindert, dass Ausreisepflichtige das Land verlassen.

Und wie lange gilt was…?

Der BAMF-Chef Frank-Jürgen Weise fordert deshalb die Bundesregierung zu Konsequenzen auf. Könne man die Geduldeten nicht in ihre Heimatländer zurückführen, müsse man ihnen andere Perspektiven geben. Es könne nicht sein, dass Geduldete bis zu zehn Jahre in Deutschland blieben, ohne etwas arbeiten oder lernen zu dürfen.
Auch wenn der Zugang zum Arbeitsmarkt für Geduldete als erleichtert gelte, falle es dem Einzelnen oder ganzen Familinen schwer, bei unsicherem Aufenthalt selbständoig zu werden.
Deshalb solle nach Weise eine Stichtagsregelung greifen: Wer vor einem bestimmten Stichtag hier gewesen ist, darf bleiben!

Und auch sog. „Migrationsforscher“ mischen sich ein, die wohl damit recht haben, dass sich Deutschland (= wir) nicht wird leisten können, dass Zehntausende geduldete Menschen über Jahre hiere leben, ohne rechtlich in den Arbeitsmarkt aufgenommen zu werden…
Denn noch fehle eine Regel, dass ein Ausreisepflichtiger den generell Zugang zum Arbeitsmarkt bekomme, wenn der Staat nach einer angemessenen Frist nicht in der Lage ist, ihn abzuschieben…

Wo aber verbleiben jene, die sich allem entziehen?

Und so sieht die Bundesregierung die Länder und die Kommunen in der Pflicht. Zu hoch ist die Zahl der Duldungen, weshalb Länder und Kommunen bei der Rückführung und Abschiebung von Ausreisepflichtigen besser werden müssen. Auch sei zu prüfen, so das Innenministerium, ob Duldungen vielfach nicht doch zu großzügig ausgesprochen wird.
Selbst wer chronisch krank sei, dürfe nicht erwarten, dass deshalb die gesamte Familie auf unabsehbare Zeit in Deutschland bleiben dürfe.
Eine Stichtagsregelung für Geduldete wird jedoch vom BMI strikt abgelehnt, weil dies „ein hochproblematisches Signal“ wäre und den Anreiz für Nicht-Asylberechtigte erhöhen würde, eben nicht auszureisen. Die Akzeptanz für die Aufnahme von Flüchtlingen würde gsellschaftlich weiterhin stark gefährdet.

Kategorie: Arbeit & Beruf, Flüchtling/-krise, Politik, Recht & Gesetz, Zuwanderer Stichworte: Arbeitsmarkt, Asyl, Duldung

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