Da hat der Mann ein Privat-Rezept für seinen Pflegebedarf in Händen und stellt im Vergleich zum vorigen Mal fest, dass die Packung ohne Rezept und im Handverkauf HV billiger war… Da staunt der Laie, doch der Fachmann wundert sich nicht. Für nicht verschreibungspflichtige Arzneien oder Pflegeartikel gibt es wohl – zumindest bei den Privaten – zweierlei Preise: Handverkauf oder Privat-Rezept…
Doch nicht deshalb hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Preisbindung für rezeptpflichtige Medikamente aus dem EU-Ausland gekippt. Und doch fürchten deutsche Apotheker nun das Schlimmste.
Bleiben auch bei den Kunden einige Fragen: Werden Medikamente inländisch nun ebenfalls billiger? Oder darf bald in über Versandapotheken gar nicht mehr bestellt werden?
Der EuGH hat entschieden, dass die deutsche Preisbindung für verschreibungspflichtige Medikamente nicht mehr für Händler aus dem EU-Ausland gelten darf, die Arzneien nach Deutschland verschicken.
Damit können Anbieter wie DocMorris ihre Preise senken. Doch beträfe eine schwächere Kalkulation nicht das gesamte Sortiment der Versandhändler, denn frei-verkäufliche Präparate und und solche im Randsortiment wie Verbandmittel, Nahrungsergänzungsmittel und Kosmetika waren schon immer ohne Preisbindung und vom Urteil nicht betroffen.
Und eben deshalb könnte die Entscheidung des EuGH zu stärkerem Wettbewerb unter den Apotheken und damit zu einer Entlastung der Verbraucher und der GeKaVauen führen.
Doch die gesetzlich Krankenversicherten werden die neuen/alten Preise bei den Onlinehändlern bei vielen Medikamenten vorerst kaum zu spüren bekommen. Denn sie zahlen ja eh nur den Rezeptanteil als Zuzahlung von fünf bis zehn Euro oder auch mal einen Festbetrag.
Doch bei chronisch Kranken, die ständig auf Medikamente angewiesen sind läuft‘s anders.
Hier summieren sich die Zuzahlungen schnell, und es kommen verschreibungspflichtige Medikamente dazu, die nicht durch die gesetzliche Krankenversicherung abgedeckt werden: die Anti-Baby-Pille.
Verbraucher können folglich deutlich sparen, während es für die deutschen Apotheken ums Milliardengeschäft, denn die Pille ist „das“ Verhütungsmittel. Kommt dann noch ein spezieller Nachlass hinzu – Doc Morris bietet auf jedes eingesandte Rezept für verschreibungspflichtige Arzneimittel einen Bonus von 2 bis 12 Euro – (in bar oder als Gutschein), dann schluckt der deutsche Offizin-Apotheker.
Und so werden auch privat Versicherte über die Bestellung im EU-Ausland können, wenn ihr Tarif nicht alle benötigten Arzneien abdeckt.
Warum nun kalkulieren deutschen Apotheken nicht einfach ihre eigenen Preise, um mit den Angeboten ausländischer Versandhändler mithalten zu können.
Das nun sei nicht so einfach, denn für die Apothekengilt noch die Preisbindung für verschreibungspflichtige Medikamente.
D.h. Einkaufspreis plus drei Prozent plus 8,35 Euro fix je Packung und dazu 16 Cent für den Erhalt des Apothekennotdienstes. Damit haben verschreibungspflichtige Medikamente in jeder Apotheke denselben (!), erklärt das Bundesgesundheitsministerium.
Deshalb also ändert das Urteil des EuGH vorerst wohl gar nichts an der deutschen Preisbindung, auch wenn die Entscheidung den hiesigen Markt durchschütteln dürfte. Wobei so mancher Apotheker befürchtet, dass sie nicht mehr konkurrenzfähig bleiben und schließen müssten und die Beratung verloren ginge.
So fordert die CDU ein neues Versandhandels-Verbot für rezept- und apothekenpflichtige Medikamente, was es schon einmal gab, bis 2004 der Versandhandel untersagt wurde.
Begleitende Alternative: die Preisbindung wird aufgehoben, wovon jedoch die deutschen Apotheker nichts halten.
Noch scheuen viele Verbraucher den Arzneimittel-Kauf im Internet, da sie Horrormeldungen über gefälschte und gefährliche Medikamente von unseriösen Anbietern gehört haben.
Doch Versandhändler, die rezeptpflichtige Medikamente innerhalb der EU verkaufen wollen, müssen sich registrieren und mit einem Sicherheitslogo auf ihren Seite ausweisen.
Das Deutsche Institut für Medizinische Dokumentation und Information listet zusätzlich alle registrierten Versandhändel auf seiner Seite auf. So können Verbraucher mit wenigen Klicks überprüfen, ob sie es mit einem seriösen Anbieter zu tun haben.
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