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Konversion: Christ im Asylverfahren

9. November 2016 By Wolfgang Bräun Dipl.Vw. 4 Kommentare

bickenkapeleGilt es als „normal“, dass man irgendwann im Leben die bisherige Glaubensgemeinschaft verlässt und wohin auch immer konvertiert…? – Ganz sicher nicht in islamisch geprägten Ländern. Denn dort würden Menschen, die gar zum Christentum konvertierten, besonders verfolgt und müssten gar den Tod fürchten.
Weshalb aber sollte jemand konvertieren, der den christlichen Glauben gar nicht kennt und auch keine Möglichkeit hat, diesen in seinem eigentlichen Heimatland kennenzulernen.

Und weshalb sollte man bei solch einer wenig glaubhaften Fiktion fliehen und seine Heimat verlassen…?

Nun aber gilt als Faktum, dass Moslems, die nach Deutschland gelangten, vermeintlich schnell konvertierten und sich danach als Verfolgte betrachten lassen.
In deren Sinne haben sich die Hilfsorganisation Open Doors, der Zentralrat der Orientalischen Christen in Deutschland (ZOCD) und andere Organisationen an die Öffentlichkeit gewandt.
Sie schufen eine angebliche „Dokumentation“ zu „unzähligen Übergriffe, denen Christen in deutschen Aufnahmeeinrichtungen ausgesetzt“ seien.

Und schon macht auch ein „Bündnis C – Christen für Deutschland“ in einer auf CitizenGO veröffentlichten Petition darauf aufmerksam, dass Asylanträge von vom Islam zum Christentum konvertierten Asylbewerbern vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) immer häufiger negativ entschieden werden. Wen wunderts’s …?

Doch lautet der Vorwurf: Nichtbeachtung pfarr-amtlicher Bescheinigungen. Denn aufgrund der Erfahrungen mit den Asylbewerbern, so das BAMF, sieht man eben diese Konvertiten als „nicht ernsthafte Christen“…
Das behördliche Argument: Sie hätten sich nur taufen lassen, um einen Aufenthalts-Status in Deutschland zu erhalten.
Das Contra: Bei den betroffenen Konvertiten handle es sich um Asylbewerber aus dem Iran und aus Afghanistan, die häufig schon in ihren Heimatländern Christen geworden seien, sich aber aufgrund massiver Verfolgung in ihrem Heimatland nicht haben taufen lassen können.

Und so sieht man beim „Bündnis C“ die Protokolle der Anhörungen oft als unvollständig oder falsch an, weil die „muslimischen Dolmetscher“, wie auch manche der anhörenden Beamten, den Ausführungen des jeweiligen Asylbewerbers zu seinem Glauben keine Bedeutung beimessen.

Häufig werde die Rückübersetzung des Protokolls, die den christianisierten Asylbewerbern zusteht, verweigert. Die Anhörungsprotokolle seien deshalb so wichtig, weil Asyl-Entscheider, die den Antragsteller nicht selbst angehört haben, die Fälle nach Aktenlage anhand dieser Protokolle entscheiden.

Und eben deshalb richtet sich eine Petition „Christlichen Konvertiten Asyl gewähren!“ an den Leiter des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge, Frank-Jürgen Weise.
Darin wird gefordert: „Christliche Asylbewerber aus islamischen Ländern dürfen vom BAMF nicht länger diskriminiert werden. Wir fordern für sie die Zuerkennung des Flüchtlingsstatus nach § 3 Abs. 1 Asylgesetz (Schutz nach der Genfer Flüchtlingskonvention) wegen persönlicher Verfolgung aufgrund ihrer Religion.
Zweifel bleiben, ob tatsächlich die „wegen ihres christlichen Glaubens verfolgten Konvertiten“ den Schutz erhalten sollen, den sie angeblich benötigen, um ungefährdet leben zu können.
War nicht schon häufig genug eine schnelle „Christianisierung“ erst in Deutschland erfolgt, um bessere Karten im Asylverfahren zu haben…

Kategorie: Flüchtling/-krise, Gesellschaft, Recht & Gesetz, Religion, Wissen, Zuwanderer Stichworte: Christ, Konversion, Konvertit, TaufeH

Kommentare

  1. Luzifer 2016 meint

    10. November 2016 um 13:15

    …eine solche Petition trage ich nicht mit.

    Der „Konversion-Trick“ eines bisherigen Moslems zieht nicht!

  2. Eduard Pröls meint

    10. November 2016 um 13:19

    Natürlich steht es jedem frei, Petitionen,
    auf die wir hinweisen, zu unterstützen oder nicht zu unterstützen.

    Das ist sowieso klar.
    Den Satz „Der Trick zieht nicht“ verstehe ich leider nicht ganz,
    weil mir nicht klar ist, worauf dieser sich bezieht.

    Von daher kann ich nicht weiter drauf antworten.

    Eduard Pröls
    COUNTRY MANAGER GERMANY

  3. Luzifer 2016 meint

    10. November 2016 um 13:26

    ….mit „Trick“ meinte ich die doch eher juristisch herbeigezogene Konversion, um der „Rückführung zu entgehen“ und sich ein vermeintlich religiös orientiertes Bleiberecht zu sichern.

    Ist das „christlich“…NEIN!

    Denn auf den „Trick“ haben Rechtsanwälte oder Kleriker hingewiesen.
    So werden die Kirchen aber auch nicht voller…

  4. Nana Arhu meint

    10. November 2016 um 14:33

    … nach allem, was ich so aus diesem Bereich mitbekomme, sind es wohl eher die Ausnahmefälle, in denen auf derartige „Tricks“ zurück gegriffen wird.
    Zumal: Wer nutzt schon einen „Trick“, bei dem offensichtlich ist, dass er nicht hilft, sondern eher Schwierigkeiten mit sich bringt?

    Es geht hier den Petitionserstellern und auch uns schon um jene Konvertiten, die wirklich ernsthaft konvertiert sind und durch ihre Konversion massive Probleme haben. Das sind auch keine tausende von Fällen, aber doch einige hundert. Für diese Betroffenen zieht eine Ablehnung aber eine lebensbedrohliche Situation nach sich.

    Nana Arhu
    CONTACT CENTER GERMANY

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