Bausparern mit einem langjährigen Bausparvertrag und dementsprechend hohen Zinsen kann gekündigt werden.
Läuft ein solchen Vertrag über mehr als zehn Jahre als reine Sparanlage, widerspreche dem Sinn und Zweck des Bausparens, entschied Mitte Februar 2017 der Bundesgerichtshof (BGH).
Das Ansparen sei dazu gedacht, auf die eigenen Mittel später noch ein Darlehen zu erlangen. Dieser Zweck sei erreicht, wenn die Zuteilung erlangt sei.
Bei anhaltend niedrigen Zinsen belasten viele Altverträge mit höheren Zinsversprechen die Bausparkassen. Gilt der Vertrag seit zehn Jahren zuteilungsreif, haben die Institute laut BGH- Urteil nun ein Kündigungsrecht.
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