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Bei Strom und Gas zu hohe USt!!

19. Juli 2011 By Wolfgang Bräun Dipl.Vw. Kommentar verfassen

Die Realeinkommen in den unteren bis mittleren Einkommen sind seit 19 Jahren ständig gesunken und noch immer bezahlen Verbraucher 19 Prozent Mehrwertsteuer für Strom und Gas. Das aber sind lebensnotwendige Güter, solche der Daseinsvorsorge (einschließlich Telefon), die nur mit 7 Prozent besteuert werden sollten.

Doch hat der Bund großes Interesse daran, dass dies so bleibt, denn die Senkung des Mehrwertsteuersatzes würde die deutschen Verbraucher um rund 4,8 Milliarden Euro pro Jahr entlasten (Basisjahr: 2009).

Minderung überfällig

Ein Musterhaushalt mit einem Stromverbrauch von 4.000 kWh könnte durch eine gesenkte Umsatzsteuer jährlich 90 Euro einsparen. Wird mit Gas geheizt, kommen bei einem durchschnittlichen Verbrauch von 20.000 kWh noch 135 Euro hinzu. Warum jedoch für Strom und Gas der Umsatzsteuersatz nicht der „ermäßigte“ ist, ist nicht begründbar.

Wegen der Energiewende und der Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, durch die die privaten Verbraucher zusätzlich belasten werden, ist eine geringere Umsatzsteuer für Energie überfällig. Eine Forderung, die auch beim Verbraucherportal für Energie und Telekommunikation Verivox getragen wird.

Wenn der Strom noch teurer wird

Wenn in wenigen Jahren die ältesten Atomkraftwerke abgeschaltet werden, wird es langfristig zu steigenden Strompreisen von rund 5 Prozent kommen, wie es die Verbraucherportale vorrechnen. Da aber im Zuge der EEG-Novelle zahlreiche Gewerbebetriebe von der EEG-Abgabe befreit werden, müssen Kleinbetriebe und private Verbraucher die Zusatzkosten für den Ausbau der Erneuerbaren Energien tragen.

Kaufen Sie doch einen Esel!

Die Umsatzsteuer mit ihrem normalen Steuersatz von derzeit 19 Prozent ist auf sieben Prozent „ermäßigt“, wenn es sich um Güter handelt, so die politisch gewollte Regelung seit 1967, wenn „ der lebensnotwendige Bedarf“ betroffen ist.
Gehörten zunächst Lebensmittel, Personennahverkehr und kulturelle Güter wie Bücher und Theaterbesuche dazu, sind immer weitere „Vergünstigungen“ entstanden. Die jedoch entsprechen weder der ursprünglichen Absicht noch einer klaren Logik.
Dies wird deutlich bei Strom und Gas, die als Elektrizität und Wärme zweifelsfrei zum lebensnotwendigen Bedarf der Bundesbürger zählen.
Doch sind noch immer 19 Prozent Mehrwertsteuer fällig, während für Schnittblumen, antike Vasen, Maultiere und Hotel-Übernachtungen nur 7 Prozent gelten.

Kategorie: Energie, Politik, Recht & Gesetz, Typisch deutsch, Wirtschaft

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