Auf Entschädigung an Muslima folgt Streit in Berlins Regierung
Für viele Lehrer, religiöse oder auch nicht solche, solche mit Glauben ohne Religion oder mit Religion wäre nicht nur auf den Schulhaus-Gängen, sondern auch im Lehrerzimmer klar: Von einer Kollegin mit Kopftuch kann man sich provoziert fühlen und es kann deshalb der Schulfrieden gefährdet sein. Und auch als Elternteil will man das eher nicht! Schlimm genug, was mancher Lehrer für abgeschabte Klamotten trägt und über gute Sitten, Moral und Sozialisaton doziert und beim Elternabend vorne hin steht.
Das mit dem Kopftuch gelte nun nicht generell, wie jetzt das LArbG Berlin-Brandenburg urteilte und damit einer „mutmaßlich wegen ihres Kopftuches abgelehnten Grundschulbewerberin“ eine Entschädigung von 8680 Euro zusprach.
Dein Urteil, das den Streit um das so eben noch verfassungskonforme Berliner Neutralitätsgesetz aufs Neue aufleben lässt. Du das quer durch die Landesregierung.
Im juristischen Verfahren und in der Berufung hat eine abgelehnte Bewerberin dies wegen Benachteiligung erstritten (Az. 14 Sa 1038/16). Laut Gericht allerdings eine Einzelfall-Entscheidung.
Im Urteil bezog man sich auf das Bundesverfassungsgericht, woran sich das Berliner Neutralitätsgesetz ausgelegt werden müsse.
Das höchste Gericht hatte zuletzt im Januar 2015 ein pauschales Kopftuchverbot an nordrhein-westfälischen Schulen gekippt und die Bedeutung der Glaubensfreiheit betont. Allein vom Tragen eines Kopftuchs geht demnach keine Gefahr aus.
Weil die Klägerin im Vorstellungsgespräch gefragt wurde, ob sie mit Kopftuch unterrichten wolle, sei Indiz für eine Benachteiligung gewesen, das die Klägerin diskriminieren fand…
Das Berliner Neutralitätsgesetz sei aber noch verfassungskonform auszulegen, so das Gericht. Die ausgebildete Bewerberin hätte die Möglichkeit gehabt, mit Kopftuch an einer berufsbildenden Schule zu unterrichten, wo das Kopftuchverbot nicht gilt.
Zunächst galten noch Zweifel, ob das Berliner Gesetz verfassungsgemäß sei, weil es vorschreibt, dass Polizisten, Lehrer und Justizmitarbeiter im Dienst keine religiös geprägten Kleidungsstücke tragen dürfen.
Hatte die erste Instanz die Klage der Frau noch zurückgewiesen, blieb die Entschädigung mit zwei Monatsgehältern dann doch unter den Forderungen der Klägerin.
Die Anwältin der der Klägerin, die aus gesundheitlichen Gründen nicht zur Verhandlung erschienen war, zeigte sich wohl nach dem Urteil sehr erleichtert“. Sie hoffe, dass das Neutralitätsgesetz nun auf den Prüfstand komme.
Derweil geht der Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) aber davon aus, dass das Berliner Neutralitätsgesetz nicht mehr zu halten sein werde.
Bildungssenatorin Sandra Scheeres (SPD) sagte dagegen, das Gesetz habe sich an den Berliner Schulen bewährt: „Ich sehe momentan keinen Anlass, daran etwas zu ändern.“
Für die Berliner Innenverwaltung hatte deren Sprecher Martin Pallgen vor dem Prozess gesagt: „Es gilt das Berliner Neutralitätsgesetz. Wir sehen keine Notwendigkeit, das zu ändern.“
Während die stellvertretende Landesvorsitzende der Linken, Sandra Brunner, meinte, die Gerichtsentscheidung solle Anlass für die Koalition sein, das Gesetz auf den Prüfstand zu stellen, erklärte Burkard Dregge für die oppositionelle CDU-Fraktion, das Gesetz müsse erhalten bleiben. Es behandele Angehörige aller Religionen gleich.
Die AfD-Oppositionsfraktion sieht im Urteil ein Signal für Integrationsverweigerer.
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