„Wer kein zuhause hat, hat wenigstens auch keine Mietnebenkosten…!“ – Welch‘ sarkastische Aussage, falls die denn wirklich ernsthaft gefallen ist. Die Zahl der Obdachlosen in Deutschland steigt weiter. Die Bilanz für 2016 meldet: 860.000 Menschen in Deutschland hatten keine eigene Wohnung. Das macht ein Anstieg von 150% gegenüber 2014. Für 2018 1,2 Mio. werden obdachlose Menschen erwartet.
Ohne die Zahl der wohnungslosen Flüchtlinge wohnungslosen Menschen liegt die Zahl dann doch noch bei 420.000. Damit sind wohnungslose Flüchtlinge sowohl Nachfrager in den Behelfsunterkünften als auch auf dem Wohnungsmarkt. In Deutschland leben begleitend ca. 52.000 Menschen ohne jede Unterkunft auf der Straße. Seit 2014 (ca. 39.000) ist dies ein Anstieg um 33%.
Da die Maßnahmen, dies zu verbessern nicht eingeleitet wurden sind, wird es zu einem weiteren Anstieg der Zahl der wohnungslosen Menschen um 40% auf knapp 1,2 Mio. bis zum Jahr 2018 kommen.
Dabei wirkt die Zuwanderung verstärkend, wobei aber die eigentliche Ursache für Wohnungsnot und Wohnungslosigkeit liegen in einer seit Jahrzehnten verfehlten Wohnungspolitik liegen. Begleitet von einer weiter mangelhaften Armutsbekämpfung.
Die Faktoren für den dramatischen Anstieg der Wohnungslosenzahlen:
das Angebot an bezahlbarem Wohnraum ist unzureichend,
der Sozialwohnungsbestand schrumpft ständig,
seit 1990 ist der Bestand an Sozialwohnungen um ca. 60% gesunken,
2016 gibt es noch ca. 1,2 Millionen Sozialwohnungen,
bis 2020 werden weitere 170.000 aus der Bindung fallen,
2016 sind 24.550 neue Sozialwohnungen gebaut worden.
Zusätzlich haben Kommunen, Bundesländer und der Bund eigene Wohnungsbestände an private Investoren verkauft. Damit haben sie Reserven bezahlbaren Wohnraums aus der Hand gegeben. Darüber hinaus fehlten mindestens 11 Mio. Kleinwohnungen.
Dies hat zu hohen Mieten in den Ballungsgebieten geführt. Der besonders großen Nachfragegruppe der Einpersonenhaushalte (16,8 Mio. Menschen) stehe – wie in den Vorjahren – im Jahr 2016 nur ein Angebot von 5,2 Millionen Ein- bis Zweizimmerwohnungen gegenüber.
Bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, ist zwar Voraussetzung gegen die Wohnungslosigkeit, aber eben nicht ausreichend. Die Kommunen müssen gezielte Maßnahmen ergreifen, um bereits wohnungslose Haushalte wieder mit eigenen Wohnungen zu versorgen. Maßnahmen hierfür könnten durch entsprechende Förderprogramme des Bundes und der Bundesländer flankiert werden.
Einzelne Maßnahmen könnten von der kommenden Bundesregierung sofort umgesetzt werden:
Bei der Mietschuldenübernahme zum Wohnungserhalt sollte auch im SGB II die Möglichkeit einer Leistungsgewährung als Beihilfe vorgesehen werden.
Die Kürzungsmöglichkeit der Kosten von Unterkunft und Heizung im Rahmen der Sanktionierung von Pflichtverletzungen im Sinne des SGB II – bei den Unter-25-Jährigen sogar in verschärfter Form möglich – sollten laut BAG W ersatzlos gestrichen werden.
Mit finanzieller Unterstützung des Bundes müssen die Kommunen die ca. 50.000 Wohnungslosen auf der Straße leben menschenwürdig unterbringen und auch deren medizinische Versorgung absichern.
Die Dienste der Wohnungslosenhilfe dürfen mit diesen Aufgaben nicht alleingelassen werden.
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